Was tut sich gerade im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuer?
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Was tut sich gerade im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuer?

iDWELL team
Mar 13, 2023

In Österreich gibt es ja bereits seit 2008 keine Erbschaftssteuer mehr. In Deutschland hingegen ist das etwas anders. Trotzdem werden im Moment in beiden Ländern intensive Diskussionen über die Versteuerung von geschenktem und geerbtem Vermögen geführt – das betrifft selbstverständlich auch Immobilien. Wir haben uns für Sie genauer mit dem Thema auseinandergesetzt.

So sieht die Situation in Österreich aus

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, wurde die Erbschaftssteuer in Österreich schon im Jahr 2008 abgeschafft. Damals wurden Teile davon für verfassungswidrig erklärt. Bis 2008 lagen die Steuersätze bei zwei bis 60 Prozent. Geldvermögen und Immobilienvermögen wurden unterschiedlich besteuert. Seit der Abschaffung gibt es aber keine neuen Regelungen mehr.

Soll sich das jetzt etwa ändern?

Zu diesem Thema muss zuerst einmal angemerkt werden, dass die Grunderwerbsteuer in Österreich quasi als Ersatz für die Erbschaftssteuer fungiert. Sie beträgt beim Kauf einer Immobilie aktuell 3,5 Prozent des Kaufpreises. Auch bei einer Schenkung oder Erbschaft sind 0,5 bis 3,5 Prozent des Grundstückswertes an Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Allerdings gibt es durchaus auch in Österreich Überlegungen, die Erbschafssteuer wieder einzuführen. Dabei sind mehrere Modelle möglich. Die meisten von ihnen berücksichtigen einen Freibetrag, der zwischen 500.000 und einer Million Euro liegt. Das heißt, die typischen österreichischen “Häuslebauer:innen”, die ihr Eigenheim an die Kinder vererben wollen, wären davon gar nicht betroffen.

Zudem könnten die gewonnenen Steuergelder dem Allgemeinwohl zugute kommen und beispielsweise ins Gesundheitssystem fließen. Andererseits würde die Einführung der Erbschaftssteuer sozusagen eine Doppeltbesteuerung von Vermögen UND einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeuten.

Es bleibt also in Österreich spannend, was die Diskussionen zum Thema Erbschaftssteuer betrifft.

Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland

Wie sieht die Situation in Deutschland aus? Dort gibt es das sogenannte Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetzt. Wie hoch die Steuern sind, hängt auf der einen Seite vom Freibetrag ab – dieser wiederum steht mit dem Verwandschaftsverhältnis in Verbindung. Er kann von 20.000 (z.B. Geschwister) bis zu 500.000 Euro (Ehepartner) reichen. Auf der anderen Seite bestimmt die Höhe des Erbes den Steuersatz: Das Gesetz teilt die Erben in drei Steuerklassen ein. Die Steuersätze innerhalb der Steuerklassen sind eben von der Höhe des Erbes abhängig.

Und was soll sich an diesen Regelungen in Zukunft ändern?

Die Berechnungsgrundlage. Das Jahressteuergesetzt wird 2023 in Deutschland die Berechnungsgrundlage der gesetzlich geregelten Wertermittlung von Immobilien verändern. Was damit bewirkt werden soll, ist die Anpassung an das tatsächliche Preisniveau des Immobilienmarktes. Es wird mit einer Wertsteigerung von 20 bis 30 Prozent gerechnet – und das wirkt sich unter Umständen natürlich auch auf die Erbschaftssteuer aus.

ABER: Auf veränderte Berechnungsgrundlagen und erhöhte Bewertungsfaktoren wird zukünftig nur dann zurückgegriffen, wenn keine Vergleichsdaten für den örtlichen Immobilienmarkt vorliegen. Denn in vielen Regionen liefern Gutachterausschüsse ohnehin regelmäßig Marktdaten.

Was für viele Eigentümer:innen an der Situation besonders ärgerlich ist? Durch die höhere Bewertung liegen sie jetzt teilweise über dem steuerlichen Freibetrag, obwohl sie vorher immer knapp darunter gelegen sind.

Wie wir Sie mit unserer Immobilienmanagement Software unterstützen können

Aufgrund von einer Erbschaft ist es durchaus möglich, dass eine Immobilie in den Besitz mehrerer Eigentümer:innen übergeht – zum Beispiel Geschwister. Ein sogenanntes Miteigentum wird begründet.

In solch einer Situation ist besonders die transparente Kommunikation wichtig. Informieren Sie die Eigentümer:innen des von Ihnen verwalteten Gebäudes immer aktuell über alle Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben, die vorgenommen werden. In unserer Immobilienverwaltungs-Software sehen alle beteiligten Personen alle benötigten Informationen auf einen Blick. Und Sie als Hausverwaltung sparen sich dadurch einen enormen Zeitaufwand.

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