Zertifizierte Verwalter:innen in Deutschland ab Dezember 2023
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Zertifizierte Verwalter:innen in Deutschland ab Dezember 2023

iDWELL team
Apr. 17, 2023

Ja, es ist jetzt fix: Ab 1.12.2023 gibt es in Deutschland zertifizierte Hauserwalter:innen. Ursprünglich sollten Wohnungseigentümer:innen schon im Dezember des vergangenen Jahres Anspruch auf eine:n zertifizierte:n Verwalter:in haben. Was dazwischen gekommen ist? Die Anwärter:innen konnten nicht schnell genug geprüft werden – Das Vorhaben ist schlicht und einfach an den Ressourcen gescheitert. Aber was müssen Sie eigentlich können, wenn Sie sich zertifizieren lassen wollen? Was müssen Sie dafür tun? Und was kostet der Spaß? All das erfahren Sie in diesem Blogpost.

Was ist ein:e zertifizierte:r Hauserwalter:in?

Zertifizierte:r Verwalter:in dürfen sich all jene Personen nennen, die vor der deutschen Industrie- und Handelskammer eine Prüfung abgelegt haben. Diese umfasst rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse, die für den Verwaltungs-Beruf von Bedeutung sind. Das besagt § 26a Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

In einer Rechtsverordnung, die am 15.3.2022 in Kraft getreten ist, wird außerdem Näheres zur Prüfung erläutert. So auch die Themen, die Teil des Prüfverfahrens sind.

Mittlerweile gibt es zudem einen Rahmenplan, der von einem Arbeitskreis des Deutschen Industrie- und Handelskammertags ausgearbeitet wurde. Er dient als Grundlage für die Erstellung von lernzielorientierten Prüfungsaufgaben und Vorbereitungskursen und gibt Empfehlungen zur Gewichtung der Themen ab. Diese sieht folgendermaßen aus:

  • 10 Unterrichtseinheiten (UE) für die Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • 60 UE für rechtliche Grundlagen
  • 20 UE für kaufmännische Grundlagen
  • 30 UE für technische Grundlagen

MÜSSEN Sie sich als Verwalter:in in Zukunft zertifizieren lassen?

Nein. Es wird auch ab Dezember 2023 keine gewerberechtliche Voraussetzung sein, um überhaupt Verwalter:in werden zu können. Auch ohne Sachkundenachweis oder Zertifizierung kann jeder und jede die Arbeit als Verwalter:in aufnehmen.

Aber. Wohnungseigentümer:innen können ab 1.12. darauf bestehen, dass eine:n zertifizierte:n Verwalter:in bestellt wird. Dieser Anspruch ist eine zentrale Neuerung der WEG-Reform und findet sich im § 19 Abs. 2 Nr. 6 des Wohnungseigentumsgesetzes verankert.

So sieht die Prüfung zum:zur zertifizierten Verwalter:in aus

Wie bereits erwähnt, nehmen die Industrie- und Handelskammern die Prüfung ab. Der Prüfungsausschuss kann von mehreren Kammern gebildet werden. Verwalter:innen dürfen die Prüfung vor jeder IHK ablegen – sie ist nicht an den Wohnsitz oder den Firmensitz gebunden.

Zusammengesetzt wird die Prüfung aus einem schriftlichen Teil, der 90 Minuten dauern soll. Der mündliche Teil soll 15 Minuten in Anspruch nehmen.

Die abgefragten Themen reichen von grundsätzlichem Wissen zur Immobilienwirtschaft, über rechtliche Grundlagen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts bis hin zu kaufmännischen und technischen Fragen. Gewünscht ist eine praxisbezogene Prüfungsweise.

Spezielle Vorbereitungsseminare wurden nicht verordnet.

Wer sich zertifizierte:r Verwalter:in nennen will, muss die Prüfung lediglich bestehen. Noten werden keine vergeben.

Ausnahmen

Wer die Prüfung nicht ablegen muss, aber trotzdem als zertifiziert gilt, sind folgende Personengruppen:

  1. Volljuristen
  2. Immobilienkaufleute
  3. Personen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt
  4. Geprüfte Immobilienfachwirte

Das heißt, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft beispielsweise einen Volljuristen als Verwalter bestellt, ist der Anspruch auf eine:n zertifizierte:n Verwalter:in erfüllt.

Kosten

Sollten Sie planen, die Prüfung abzulegen, können Sie mit Kosten um die 340 € rechnen. Dieser Betrag wurde an die Zertifizierung von Versicherungsvermittler:innen in Deutschland angelehnt.

Wenn Sie also nicht einer der Ausnahme-Gruppen angehören, empfehlen wir Ihnen, die Prüfung zum:zur zertifizierten Verwalter:in abzulegen. So können Sie auf jeden Fall von WEGs mit der ordnungsgemäßen Verwaltung beauftragt werden.

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