Werden bald wieder mehr Menschen einen Wohnbaukredit bekommen?
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Werden bald wieder mehr Menschen einen Wohnbaukredit bekommen?

iDWELL team
März 20, 2023

ngeren Vergaberegeln, die mit August 2022 in Kraft getreten sind, haben vielen Österreicher:innen, die ein Eigenheim angestrebt haben, einen ordentlichen Strich durch die Rechnung gemacht. Aber könnte sich das in naher Zukunft wieder ändern? Schauen wir uns die Situation an.

Wohnbaukredite – Entwicklungen im Jahr 2022

Um auf mögliche Änderungen bzw. Verbesserungen im gegenwärtigen Jahr eingehen zu können, ist es zunächst wichtig, zu verstehen, was 2022 geschehen ist.

Der Ausbruch des Ukraine-Krieges im Frühjahr hat zu erhöhten Energiekosten geführt, die Inflation ist gestiegen und damit auch die Zinsen. Die allgemeine Wirtschaftslage ist also unsicher. Die natürliche Folge davon? Die Nachfrage nach Hypothekarkrediten sinkt. Kaum jemand kann sich die Anschaffung, den Bau oder die Sanierung eines eignen Heims mehr leisten.

Eine Umfrage der Österreichischen Nationalbank zeigt ganz klar: Die Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen ist im 3. Quartal 2022 zurückgegangen und dann im 4. Quartal noch einmal erheblich gesunken.

Die Haupt-Gründe für den Rückgang laut ÖNB:

  • allgemein unsichere Wirtschaftslage
  • hohe Inflation
  • schwache Konjunktur
  • steigende Zinsen

In diesem Zusammenhang muss auch die in Österreich im August 2022 in Kraft getretene Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) genannt werden. Die Verordnung bedeutete Verschärfungen bei der Kreditvergabe. Begründet wurde das in Kraft treten durch die aktuelle Risikosituation und neue rechtlichen Rahmenbedingungen. Zusammengefasst beinhaltet sie folgende Punkte:

  • Wohnbaukredite dürfen nicht mehr länger als 35 Jahre laufen.
  • Der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen
  • Die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen.

Im vierten Quartal gab es keine weiteren Nachschärfungen in diesem Bereich.

Eine sehr ähnliche Situation lässt sich übrigens auch in Deutschland beobachten, wo sich der Immobilienmarkt strukturell mit dem Öterreichischen vergleichen lässt. Und das, obwohl dort keine auf Kreditnehmer:innen bezogenen Maßnahmen eingesetzt wurden. Allerdings schauen sich immer mehr Österreicher:innen auch in Nachbarländern – wie eben beispielsweise Deutschland – nach Hypothekarkrediten um. Nach dem Motto: Wer zu Hause nicht fündig wird, muss Grenzen überschreiten.

Aussichten für das Jahr 2023

Die ÖNB geht davon aus, dass sich der Abwärtstrend bei der Nachfrage nach Finanzierungen auch im ersten Quartal 2023 noch abgeschwächt weiterverfolgen lässt.

Allerdings gibt es Aussichten auf Besserung: Es wird aktuell über Lockerungen im Bereich der Wohnbaukreditvergabe diskutiert.

Am 13. Februar 2022 fand die 35. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) in Wien statt. Vertreter:innen des Finanzministeriums, Vertreter:innen der Nationalbank, des Fiskalrats und der FMA haben unter anderem die Situation rund um die Immobilienfinanzierung besprochen.

Wir haben die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst:

  1. Das Gremium sieht die KIM-V nach wie vor als notwendig an. Es empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) jedoch sie in bestimmten Punkten anzupassen.
  2. Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Wonsitzes von Kreditnehmer:innen und deren Angehörigen stehen, sollen zukünftig von der KIM-V ausgenommen werden.
  3. Außerdem empfiehlt das Gremium eine Untergrenze von einer Million Euro für das Ausnahmekontingent eines Kreditinstituts festzulegen. Das soll übermäßige Schwankungen verhindern.
  4. Eine weitere Empfehlung ist, dass bei Paaren, die als gemeinsame Kreditnehmer:innen agieren, eine Geringfügigkeitsgrenze pro Person festgelegt werden soll.
  5. Zudem sollen Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich der KIM-V genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Zuschüsse für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren vorgenommen werden.

All diese Änderungen sollen mit 1. April 2023 in Kraft treten.
Im Großen und Ganzen sind aus der Sitzung des FMSG also keine grundlegenden Erleichterungen für zukünftige Kreditnehmer:innen hervorgegangen. Daraus schließen wir, dass auch uns im Bereich Hausverwaltung das Thema Mieten nicht so schnell loslässt.

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